Anwalt für Verkehrsrecht Leipzig - Alexander Kaden

Haben Sie Ärger im Straßenverkehr?

Ob Bußgeldbescheid, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot – wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um Ihre Rechte im Verkehr geht.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Leipzig unterstütze ich Sie schnell, kompetent und gezielt.

Spezialisiert

auf Verkehrsrecht

Deutschlandweit

für Sie im Einsatz

Schnelle Antwort

Innerhalb von 24 Stunden

Sie möchten Einspruch einlegen gegen Ihren Bußgeldbescheid?

Möchten Sie Ihre Chancen prüfen, ein drohendes Fahrverbot, Punkte oder eine hohe Geldstrafe abzuwenden?

In vielen Fällen bieten sich gute Möglichkeiten, Bußgeldbescheide anzufechten – zum Beispiel bei Form- oder Messfehlern. Unser erfahrener Verkehrsrechtsexperte analysiert Ihren Bescheid umfassend und zeigt Ihnen die besten Optionen für Ihre Verteidigung.

Lassen Sie sich unverbindlich beraten – nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Wir sind spezialisiert auf Verkehrsrecht

Typische Vergehen im Straßenverkehr sind z.B.:

Unfallflucht

§ 142 StGB

Trunkenheit im Verkehr

§ 316 StGB

Eingriff Straßenverkehr

§ 1 StVO

Fahrlässige Körperverletzung

§ 229 StGB

Überhöhte Geschwindigkeit

§ 3 StVO

Abstand

§ 4 StVO

Drogen

§ 24a StVG

Alkohol

§ 316 StGB

Rotlicht

§ 37 StVO

So funktioniert der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Der Ablauf kurz erklärt

1. Kontaktaufnahme

Melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail und schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir besprechen dabei die ersten Schritte und erklären, wie wir Ihnen am besten helfen können.

2. Zusendung der Unterlagen

Schicken Sie uns Ihren Bußgeldbescheid und den Anhörungsbogen sowie eventuell weitere Dokumente, die Sie von der Behörde erhalten haben. Diese Unterlagen sind die Grundlage für unsere ersten rechtlichen Schritte.

3. Formulare ausfüllen

Nach Sichtung Ihres Falls senden wir Ihnen alle notwendigen Formulare zu, wie die Abfrage allgemeiner Personendaten, eine Vollmacht und einen Fragebogen zu weiteren, fallrelevanten Angaben. Diese Informationen helfen uns, alle Details korrekt zu erfassen.

4. Rücksendung der Formulare

Sobald Sie die ausgefüllten Formulare an uns zurückgesendet haben, können wir Ihre Vertretung übernehmen und das Verfahren in Ihrem Sinne beginnen.

5. Einholen weiterer Informationen

Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, holen gegebenenfalls Ihre Punkte-Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt ein und fordern die vollständigen Ermittlungsunterlagen von der Bußgeldstelle oder Polizei an, um den Sachverhalt genau zu prüfen.

6. Detaillierte Prüfung des Falls

Anhand der gesammelten Informationen überprüfen wir den Bußgeldbescheid auf Fehler und mögliche Verteidigungsstrategien. Unsere fallabhängigen Überprüfungen umfassen alles, was für Ihren speziellen Fall von Bedeutung ist, um alle Chancen auszuschöpfen.

7. Ergebnis und Abschluss des Verfahrens

Wir informieren Sie umfassend über das Ergebnis und erläutern das weitere Vorgehen. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, bereiten wir Sie optimal vor und klären, ob Ihre Anwesenheit erforderlich ist. Abschließend erhalten Sie das endgültige Urteil, und wir besprechen den Ausgang des Falls, sodass keine Fragen offen bleiben.

FAQ - Einspruch Bußgeldbescheid

Häufig gestellte Fragen unserer Mandanten

Bei jedem Verstoß, der mit Punkten geahndet werden kann, empfehlen wir eine gründliche Überprüfung - aber auch einfachen Bußgeldern ist es sinnvoll. Viele Bescheide enthalten Schwächen, die man anfänglich nicht erkennt. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Gesetzlich ist es uns leider untersagt, Erfolgsquoten zu nennen. Dennoch erhalten wir einen Großteil unserer Mandanten uns Empfehlungen – ein klares Zeichen für die Zufriedenheit mit unserer Arbeit.

Ja, wir garantieren Ihnen eine unverbindliche Einschätzung – vollkommen kostenfrei und ohne Verpflichtungen für Sie.

Eine Antwort auf die Anhörung ist nicht zwingend notwendig, und eine verpasste Frist hat keine rechtlichen Folgen. Dennoch wird die Behörde bald darauf einen Bußgeldbescheid ausstellen. Die Anhörung ist daher ein guter Moment, um die Messung und die Vorwürfe prüfen zu lassen.

Nach Zustellung des Bußgeldbescheides bleibt eine Frist von zwei Wochen, um Einspruch einzulegen. Wir empfehlen Ihnen, schnell zu handeln, damit ausreichend Zeit bleibt, Ihren Fall detailliert zu prüfen.

In den meisten Fällen übernimmt Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten für ein Bußgeldverfahren. Wir klären das gern für Sie direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Jetzt Einspruch einlegen!

Kontaktieren Sie uns gerne via E-Mail oder Telefon unter:

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Unfallflucht § 142 StGB

Eine Unfallflucht liegt vor, wenn ein Fahrer nach einem Unfall den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Das kann mit einer Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe geahndet werden.

Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB

Fahren unter Alkoholeinfluss kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben, darunter Geldstrafen, Fahrverbot oder sogar Haftstrafen.

Eingriff Straßenverkehr § 1 StVO

Ein unzulässiger Eingriff in den Straßenverkehr, wie die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, kann zu einer Geldstrafe führen.

Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr tritt ein, wenn jemand durch unvorsichtiges Verhalten einen anderen Menschen verletzt. Dies kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Überhöhte Geschwindigkeit § 3 StVO

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet riskiert Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote.

Abstand § 4 StVO

Der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zwischen Fahrzeugen muss eingehalten werden, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Bei Verstößen drohen Bußgelder sowie Punkte.

Drogen § 24a StVG

Das Fahren unter dem Einfluss von Drogen ist strafbar und führt zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen, darunter Geldstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Alkohol § 316 StGB

Fahren mit einem Blutalkoholgehalt über 0,5 Promille kann mit Geldstrafen, Punkten und Fahrverboten bestraft werden. Bei einem höheren Wert sind sogar Freiheitsstrafen möglich.

Rotlicht § 37 StVO

Ein Rotlichtverstoß, also das Überfahren einer roten Ampel, kann zu schweren Unfällen führen und wird mit hohen Bußgeldern sowie Punkten in Flensburg geahndet.