RA Alexander Kaden, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Königsbrücker Landstraße 29 b
01109 Dresden
Deutschland
Tel.: +49 (351) 8908169
Mobiltelefon: +49 (173) 9473737
Fax: +49 (351) 79588485
E-Mail: kaden@rechtsanwalt-kaden-leipzig.de
Rechtsanwalt Alexander Kaden ist deutscher Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen, ebenso die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Rechtsanwalt Alexander Kaden ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen
– Kammer des öffentlichen Rechts –
Glacisstr. 6
01099 Dresden
Telefon: +49-(351) 31859-0
Telefax: +49-(351) 33608-99
e-mail: info@rak-sachsen.de
Internet: www.rak-sachsen.de
Die berufsrechtlichen Regelungen für die Mitglieder mit der Berufsbezeichnung »Rechtsanwältin« bzw. »Rechtsanwalt« sind folgende:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Diese Gesetze und Verordnungen finden sich unter der Rubrik »Informationspflichten gem. § 5 TMG« auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter www.brak.de.
Rechtsanwalt Alexander Kaden unterhält eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Diese ist für Rechtsanwälte vorgeschrieben. Die Versicherungssumme beträgt 250.000,00 Euro je Schadensfall. Sie kann im Einzelfall erhöht werden. Die Versicherung wird bis zum 31.12.2015 24:00 Uhr bei der Generali Versicherung AG, Adenauer-Ring 7 – 9, 81737 München unter der Vertragsnummer 060005 und ab dem 01.01.2016 um 0:00 Uhr bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Niedersachsenring 13, 30163 Hannover unter der Haftpflichtpolicennummer: 405 84 344 123560 gehalten. Der räumliche Geltungsbereich ist die Bundesrepublik Deutschland.
Soweit vorab nichts anderes vereinbart wird, richten sich die Preise von Rechtsanwalt Kaden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Dresden (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de, E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de
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Letztlich weise ich darauf hin, dass die Informationen im Internet keine konkrete Beratung darstellen und ich für eventuelle Irrtümer nicht hafte.
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Ein Rotlichtverstoß, also das Überfahren einer roten Ampel, kann zu schweren Unfällen führen und wird mit hohen Bußgeldern sowie Punkten in Flensburg geahndet.
Fahren mit einem Blutalkoholgehalt über 0,5 Promille kann mit Geldstrafen, Punkten und Fahrverboten bestraft werden. Bei einem höheren Wert sind sogar Freiheitsstrafen möglich.
Das Fahren unter dem Einfluss von Drogen ist strafbar und führt zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen, darunter Geldstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis.
Der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zwischen Fahrzeugen muss eingehalten werden, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Bei Verstößen drohen Bußgelder sowie Punkte.
Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet riskiert Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote.
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr tritt ein, wenn jemand durch unvorsichtiges Verhalten einen anderen Menschen verletzt. Dies kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ein unzulässiger Eingriff in den Straßenverkehr, wie die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, kann zu einer Geldstrafe führen.
Fahren unter Alkoholeinfluss kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben, darunter Geldstrafen, Fahrverbot oder sogar Haftstrafen.
Eine Unfallflucht liegt vor, wenn ein Fahrer nach einem Unfall den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Das kann mit einer Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe geahndet werden.